Gerichtsbeschluss





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Der Vater hat laut Umgangsrecht bei älteren Kindern auch einen Anspruch auf längeren Umgang. Bis ihr beide bereit seit, Absprachen zu treffen.


Es gibt wenig Mittel das zu beschleunigen. In keiner Weise verbietet es dem anderen Elternteil währenddessen den Kontakt oder fungiert gar als eine Art Bannmeile. Teilen sich mit welcher Quote die Eltern die Kosten?


Umgang gerichtliche Regelung - Vor Gericht erhält man keinen Umgang, sondern immer einen Beschluss, dessen Vollstreckbarkeit den Umgang ermöglichen soll.


Also - wir haben im Mai letzen Jahres vor Gericht eine Umgangsregelung treffen müssen. Dem Kindesvater reichte unsere private Vereinabrung nicht mehr - er wollte es gerichtlich bestätigt haben - obwohl es 8 Jahre lang gut ging. Wie auch immer mutter hält sich nicht an gerichtliche umgangsregelung es hat alles geklappt. Der Vater ein nach Auskunft der Richterin ein sehr großzügiges Umgangsrecht von uns bekommen, da wir ja auch den Kontakt zwischen Kind und Vater wünschen. Nun meinte aber das Jugendamt sich einschalten zu müssen und gab uns noch einen begleitende Übergabe dazu. Das Amt meint nun, dass ich mich nicht an das Urteil halten soll und ganz den Wünschen des Vaters entsprechen soll. Aber selbst das Kind findet das Urteil gut und ist damit zufrieden. Nun stellte sich bei der Psychotherapie des Kindes heraus, dass der Vater das Kind dermaßen negativ gegen die Mutter beeinflusst, dass das Kind suizid Gedanken hat, damit die Familie endlich Ruhe hat. Das Jugendamt ist aber nun der Meinung, dass die Mutter den Vater zu den Manipulationen treibt, da diese sich strikt an das Gerichtsurteil hält. Von zwei verschiedenen Institutionen wurde dem Jugendamt vermittelt, dass die Mutter das Kind definitiv nicht negativ gegen den Vater beeinflusst. Der Junge ist täglich bis um 14:00 Uhr an drei Tagen die Woche bis 15:00 Uhr in der Schule und muss danach mindestens eine Stunde Hausaufgaben machen. Der Vater will mit der Mutter nicht kommunizieren, da er sie nicht gut genug für seinen Sohn hält. Und wenn er kommuniziert, dann per Mail mit nur einem Satz:. Ganz ehrlich - wir sind eine normale Familie - sicherlich gibt es und hier da mal Streit ums Aufräumen, um Hausaufgaben und was weiß ich, aber wo gibt es das nicht. Ansonsten verreisen wir und kümmern uns wirklich sehr um unsere Kinder - was übrigens auch die Betreuerin der Übergabe zugibt. Auf was soll man sich als Mutter noch einlassen??. Sind nicht auch die Wünsche nach eigener Freizeit des Kindes maßgebend. Wie kann man dem Jugendamt entgegentreten, wenn diese grundlos mit Sorgerechtsentzug drohen. Ist das Jugendamt vielleicht befangen. Kann man hier etwas unternehmen. Ich kann mir doch als Mutter nicht ständig grundlos drohen lassen. Bei den Termin wird mir stets davon abgeraten, einen Anwalt mitzubringen - hinterher weiß ich auch warum. Danke und liebe Grüße Hallo, also das Jugendamt ist natürlich dem Wohl des Kindes verpflichtet. Es hat weder die Partei der Mutter noch die des Vaters einzunehmen. Die Umgangsregelung ist, wenn ich das mal objektiv betrachte, nicht das Non-Plus-Ultra, in der heutigen Zeit. Es ist für die Entwicklung des Kindes wichtig, dass es guten und auch zeitlich ausreichend Kontakt zum Vater hat. Auf der anderen Seite ist es schon richtig, dass das Kind mit zunehmendem Alter auch mehr Zeit für sich allein beansprucht, ohen Vater und Mutter, allerdings dürfte das erst ab 12 bis 13 eine größere Rolle spielen. Was wollen denn der Vater und das Jugendamt noch für zusätzliche Zeiten haben. Viele Grüße Hallo ich muss dazusagen, dass das Kind schon viel größer und weiter entwickelt ist, als normalerweise mit 10. Er ist inzwischen 160 cm und hat Schuhgröße 43 - nur mal so zum Vorstellen. Wenn er anruft, sollen wir gefälligst nichts vorhaben und das Kind soll auch keine Verabredungen haben bzw. Das Problem ist ja, dass er noch nicht einmal die ihm zugesprochenen Zeiten alle wahrnimmt - er möchte aber noch mehr. Wir haben also eigentlich auch nur mutter hält sich nicht an gerichtliche umgangsregelung Wochenende - und auch nur die Ferien - und das alles wird bereits geteilt. Einerseits sagen immer alle, dass Kinder eine Regelmäßigkeit benötigen, andererseits soll man hier und da und immer wieder Ausnahmen machen. Unserem Sohn bekommt die Regelmäßigkeit wunderbar - wir haben es zwar immer wieder mit Ausnahmen versucht, aber diese verunsicherten ihn zunehmend. Er hat daher sogar die Schule gewechselt - von einer Montessori Schule in eine Regelschule. Haben die noch nie etwas von einem Zuhause gehört. Kinder brauchen Sicherheiten - und ein festes Zuhause gehört da definitiv dazu. Hallo, ich denke, da kann man sicherlich dir Recht geben, man könnte aber auch dem Jugendrecht geben. Es kommt darauf an, wie man Zuhause definiert. Es gibt in der heutigen Zeit schon viele geschiedene Eltern, die das Kind wechselseitig bei sich wohnen haben. Und die Kinder kommen gut damit klar, fühlen sich wohl und möchten dies auch. Es ist doch so, klar, hast du direkt von deinem Kind nur an den Wochenenden und Ferien etwas, doch indirekt ist es viel mehr. Es geht ja nicht nur darum, mit dem Kind etwas zu unternehmen, sondern ein Näheverhältnis aufzubauen, und das geschieht dadurch, dass du es versorgst, dass es bei dir wohnt, schläft und lebt. Aber ein Anrecht auf ein solches Näheverhältnis hat das Kind auch dem Vater gegenüber. Beide Eltern stehen da an sich gleichwertig nebeneinander. Sicherlich kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalles an, aber - und das ist lediglich meine persönliche Meinung - im allgemeinen dürfte es für das Kind nicht verkehrt sein, wenn es zu beiden Elternteilen eine gleichwertige Beziehung aufbauen kann. Und das ist meines Erachtens nach nur dadurch zu erreichen, dass es auch beim Vater leben mutter hält sich nicht an gerichtliche umgangsregelung.


Entsorgte Vaeter - Wenn Mütter mit den Kindern Druck machen
Die Mutter verweigert den Umgang? Aber noch geben wir die Hoffnung nicht auf. Schon im Mehrbedarf Fall der nun seit 4. Trotzdem musste ich mich gerade erst über mehr als 1,5 Jahre mit dem Jobcenter rumschlagen, weil die gerne mehr Unterhalt gehabt hätten. Dazu bemühte er sofort das Gericht. Der Ferienumgang in den Sommerferien ist - soweit hier von Belang - dergestalt geregelt, dass der Vater berechtigt und verpflichtet ist, mit M. Der urlaubende Elternteil dürfte ja via Handy erreichbar sein. Auch ein Schriftstück, dass die elterliche Sorge bezeugt kann helfen, allerdings hat man ein solches gewöhnlich nur, wenn ein entsprechener Gerichtsbeschluss o. Auch wirke der Junge danach verstört und spiele nicht mehr mit den anderen Kindern.